Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,174
BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74 (https://dejure.org/1975,174)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1975 - 2 AZR 311/74 (https://dejure.org/1975,174)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 (https://dejure.org/1975,174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Druckkündigung - Ausschlußfrist - Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Forderung der Entlassung eines Arbeitnehmers durch die Belegschaft - Streitwertrevision - Androhung der Arbeitsniederlegung - Zulässigkeit - Umdeutung - Außerordentliche Kündigung - ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Druckkündigung, Androhung der Arbeitsniederlegung durch die Belegschaft, unzulässige Druckkündigung, Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 263
  • NJW 1976, 869 (Ls.)
  • DB 1976, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Verlangt die Belegschaft oder ein Teil davon unter der Androhung der Arbeitsniederlegung vom Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers und gibt der Arbeitgeber diesem Druck nach, dann ist eine auf einen solchen Sachverhalt gegründete außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber nichts getan hat, die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (Bestätigung von BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung) kann der Streit eines Arbeitnehmers mit anderen Arbeitnehmern für den Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Entlassung bilden.

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Erforderlich ist vielmehr der Vortrag des Arbeitgebers, er habe für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung aussprechen wollen (im Anschluß an BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).«.

    Das Landesarbeitsgericht konnte die Prüfung der Frage also nicht deshalb unterlassen, weil das Gericht insoweit nicht von Amts wegen tätig zu werden hat (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu I 3c der Gründe]).

  • BAG, 11.02.1960 - 5 AZR 210/58

    Fürsorgepflicht - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Verlangt die Belegschaft oder ein Teil davon unter der Androhung der Arbeitsniederlegung vom Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers und gibt der Arbeitgeber diesem Druck nach, dann ist eine auf einen solchen Sachverhalt gegründete außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber nichts getan hat, die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (Bestätigung von BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAGE 9, 53 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAGE 12, 220 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung) kann der Streit eines Arbeitnehmers mit anderen Arbeitnehmern für den Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Entlassung bilden.

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Zu Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAGE 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAGE 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Eine Zuwiderhandlung im vorgenannten Sinne ist dann anzunehmen, wenn durch die Meinungsäußerung das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird (so zuletzt BAGE 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG und BAGE 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Das Gericht hat anhand der konkreten Umstände des Streitfalles die Frage zu beantworten, ob die Kündigung bei verständiger Würdigung des Falles in Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers, des Arbeitgebersund des Betriebes billigenswert und angemessen erscheint (ständige Rechtsprechung seit BAGE 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG ).
  • BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73

    Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil -

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Das Landesarbeitsgericht konnte die Prüfung der Frage also nicht deshalb unterlassen, weil das Gericht insoweit nicht von Amts wegen tätig zu werden hat (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu I 3c der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Zu Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAGE 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAGE 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74

    Streitwertrevision - Offenkundigkeit

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Dementsprechend ist die Revision, da der Streitwert auf mehr als 6.000,-- DM festgesetzt worden ist, nur dann als unstatthaft anzusehen, wenn auf den ersten Blick aus dem Urteil selbst erkennbar ist, daß der richtige Streitwert 6.000,-- DM nicht übersteigt (BAGE 21, 178 = AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision sowie vom 24.05.1975 - 3 AZR 182/74 - AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit weiteren Hinweisen).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
    Eine Zuwiderhandlung im vorgenannten Sinne ist dann anzunehmen, wenn durch die Meinungsäußerung das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird (so zuletzt BAGE 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG und BAGE 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung).
  • BAG, 22.10.1968 - 4 AZR 130/68

    Berufungsurteil - Neufestsetzung des Streitwerts - Wert des Streitgegenstandes

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung jederzeit in eine mögliche und wirksame ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - BAGE 27, 263; 7. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 42; 13. August 1987 - 2 AZR 599/86 - AP KSchG 1969 § 6 Nr. 3 = EzA BGB § 140 Nr. 12).

    Insbesondere der erkennende Senat ist in seiner Entscheidung vom 18. September 1975 (- 2 AZR 311/74 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 10 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 1) davon ausgegangen, allein der Inhalt eines Kündigungsschreibens könne genug Anlaß für eine Prüfung der Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin geben.

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation alternativ unter den Gesichtspunkten verhaltens- bzw. personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung geprüft (vgl. etwa BAG Urteile vom 10. Oktober 1957 - 2 AZR 32/56 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Druckkündigung; vom 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - AP Nr. 8, aaO, zu II 4 der Gründe; vom 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - AP Nr. 10, aaO; grundlegend Urteile vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 1 der Gründe) und hat dazu ausgeführt, eine Druckkündigung liege vor, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangten; dabei seien zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Das Verlangen des Dritten könne gegenüber dem Arbeitgeber durch ein Verhalten des Arbeitnehmers oder einen in dessen Person liegenden Grund objektiv gerechtfertigt sein.
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Die Beklagte hatte vielmehr ausdrücklich vorgetragen, die Kündigung sei auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, da sie sich in jedem Falle vom Kläger habe trennen wollen (vgl. BAGE 27, 262 [BAG 09.09.1975 - 1 ABR 20/74] = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung und BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht